Zum Erwerb einer Waffenbesitzkarte müssen vom Antragsteller im Allgemeinen fünf Voraussetzungen erfüllt werden (§ 4 WaffG). Er muss

  • mindestens 18 Jahre alt sein,
  • waffenrechtlich zuverlässig und
  • persönlich geeignet sein,
  • die erforderliche Sachkunde besitzen und
  • ein waffenrechtliches Bedürfnis

nachgewiesen haben.

Alle Punkte sind zu erfüllen und werden auch vom Ordnungsamt abgerufen.